Klima-Idee Thun
#klimaidee Partizipative Projektausschreibung
Teilnahmebedingungen für Klima-Idee Thun
Stand 4. Juli 2023, aktualisiert am 20. Juli 2023
Im Rahmen der «Klima-Idee Thun» sind Thunerinnen und Thuner eingeladen, ihre Vorschläge im Themenbereich Klima (Mitigation oder Anpassung an den Klimawandel) einzugeben. Mit dem Projekt wird die stadtweite Umsetzung einer partizipativen Projektausschreibung getestet.
I. Teilnahmeberechtigung
- Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Thun. Minderjährige Personen benötigen eine gesetzliche Vertretung.
- Gruppen: Gruppen natürlicher Personen, deren Mehrheit ihren Wohnsitz in der Stadt Thun hat.
- Juristische Personen: Juristische Personen mit Sitz in der Stadt Thun sowie Gruppen von juristischen Personen deren Mehrheit ihren Sitz in der Stadt Thun hat.
II. Ablauf des Projekts
(1) Einreichung der Projektgesuche
Die Teilnehmenden reichen ihre Idee über https://deinklima.ch/klimaideethun ein. Bei der Eingabe sind die Nutzungsbedingungen der Plattform einzuhalten. Eingabefrist ist der 23. September 2023. Die eingegebenen Ideen werden, falls opportun, bis zum 27. Januar 2024 durch die Teilnehmenden unter Einbezug einer städtischen Begleitgruppe konkretisiert und für eine öffentliche Abstimmung zugelassen.
(2) Teilnahme und Ausschluss von der Abstimmung
Sind alle Anforderungen an die Idee (siehe Abschnitt III) kumulativ erfüllt, werden die Ideen durch die Stadt Thun zur Abstimmung auf der Plattform freigegeben. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Eingabe von Projektideen dazu bereit, diese unter Einbezug der Rückmeldungen aus einer städtischen Begleitgruppe und mit Unterstützung durch die Stadt zu schärfen, sodass die Ideen für eine öffentliche Abstimmung freigegeben werden können. Dabei wird insbesondere das Budget erarbeitet und die Umsetzbarkeit sichergestellt.
Die Stadt Thun trifft den finalen Entscheid für die Zulassung von Ideen zur Abstimmung in Eigenregie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zulassung.
Die Stadt Thun kann Ideen von der Teilnahme an der Abstimmung ausschliessen, insbesondere wenn sie:
- Die unter III. genannten Teilnahmebedingungen nicht erfüllen,
- Nachteile für die Stadt Thun oder Dritte haben können,
- moralisch nicht vertretbar sind,
- gesetzlich unzulässig sind,
- offensichtlich unausgereift sind,
- ein unrealistisches Budget oder einen unrealistischen Umsetzungsplan aufweisen.
Dieser Ausschlusskatalog ist nicht abschliessend.
(3) Ermittlung Gewinnerideen
Es sollen mindestens 4 Ideen zur Umsetzung ausgewählt werden, wobei eine Gesamtsumme von CHF 60’000.- zur Verfügung steht.
Die Gewinnerideen werden über ein öffentliches Voting auf der Plattform deinklima.ch ermittelt. Nach dem Abschluss der Abstimmung werden, absteigend nach Anzahl Stimmen, solange Ideen zur Umsetzung ausgewählt bis der Betrag von CHF 60’000 erreicht ist. Allfällige Restbeträge verfallen.
(4) Beitragsverwendung und -auszahlung
Die Auszahlungen sind einmalig ausbezahlte, zweckgebundene und nicht übertragbare Projektbeiträge. Sie müssen für die Realisierung der eingereichten Ideen eingesetzt werden. Die Gewinnerinnen und Gewinner sind verpflichtet, die eingereichten Projekte bis spätestens Ende 2024 zu realisieren. Können die Projekte nicht bis Ende 2024 umgesetzt werden, ist die Fachstelle Umwelt Energie Mobilität (UwEM) umgehend zu informieren.
Die Modalitäten für die Auszahlung und Verwendung der Projektbeiträge der Gewinnerinnen und Gewinner werden mit der Stadt Thun in einem Vertrag festgelegt. Bei Minderjährigen muss der Vertrag von einer gesetzlichen Vertretung mitunterzeichnet werden. Die Stadt behält sich vor, die Auszahlung von Beiträgen auf unbestimmte Zeit zu verschieben, endgültig und im ganzen Umfang einzustellen oder bereits ausbezahlte Beiträge zurückzufordern, falls sich während oder nach dem Prozess die Ausgangslage oder die Rahmenbedingungen der Projektgesuche (z.B. Gesetzesänderung verhindert Realisierung, Projekt erweist sich als nicht umsetzbar) oder Teilnehmenden (z.B. Versterben eines Projektinitianten) ändern oder falls Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verletzt werden.
(5) Berichterstattung über Projekt und Projektrealisierung
Nach Abschluss des Projekts ist der Stadt bis zum 31. Dezember 2024 ein Schlussbericht inkl. einer Schlussabrechnung zuzustellen. In begründeten Fällen kann die Stadt eine Fristverlängerung gewähren. Der Schlussbericht nimmt Bezug auf die eingereichte Idee und umfasst neben einem kurzen Text mindestens 1 Foto. Die Schlussabrechnung nimmt Bezug auf das eingereichte Budget. Ansonsten bestehen keine formalen Vorgaben.
III. Anforderungen an die Eingabe bzw. die Idee
- Die Idee leistet einen Beitrag im Themenbereich ‘Klima’ und weist eine Umsetzung in der Stadt Thun auf.
- Damit eine Idee zur Abstimmung gelangen kann, braucht es eine oder mehrere verantwortliche Person(en), welche die Umsetzung übernehmen, ein Konzept und ein Budget.
- Die Idee muss bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Frist ist nur nach Absprache mit der Projektleitung möglich.
- Die Ideen sind kostenlos öffentlich zugänglich.
- Ideen, die explizit Individualinteressen bedienen, sind ausgeschlossen.
- Mit der Idee darf kein finanzieller Gewinn gemacht werden.
- Die Idee muss legal sein und darf nicht demokratisch legitimierten Entscheidungen widersprechen.
- Die Idee muss, basierend auf der Beurteilung einer städtischen Begleitgruppe, hinsichtlich Zeitplan, Budget und praktischer Umsetzbarkeit realisierbar sein.
- Die Stadt Thun behält sich vor, im Vorlauf der Abstimmung Projekte gemeinsam mit den Ideengebenden in der Grössenordnung anzupassen.
IV. Allgemeine Bedingungen
(1) Veranstalterin
Stadt Thun, Fachstelle Umwelt Energie Mobilität (UwEM)
(2) Medien und Kommunikation
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Stadt Thun die von ihnen eingebrachten Ideen medial verwertet, insbesondere in Medien und Social Media veröffentlicht.
Die Gewinnenden sind zudem damit einverstanden, dass sie als solche in den Social Media und anderen elektronischen oder gedruckten Kommunikationsmitteln erwähnt werden. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass die Realisierung ihres Projekts von der Stadt Thun kommunikativ begleitet wird.
(3) Geltung der Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmenden akzeptieren durch ihre Teilnahme die vorliegenden Teilnahmebedingungen, sowie die Nutzungsbedingungen der Plattform.
(4) Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Plattform deinklima.ch.
(5) Vorzeitige Beendigung
Die Stadt Thun behält sich das Recht vor, das Projekt jederzeit vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemässe Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderweitigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
(6) Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Stadt Thun ausgeschlossen.
(7) Korrespondenz und Rechtsweg
Über das Projekt wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datum: Thun, den 4. Juli 2023.